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Erbbaurechte
Die ZPV verwaltet die Erbbaurechte für alle kirchlichen Körperschaften (Kirchengemeinden, Dekanate, Gesamtkirche, Gemeindeverbände etc.) in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Ausnahme des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main, der die Erbbaurechtsverwaltung in Eigenverantwortung verwaltet.
Die kirchlichen Körperschaften erhalten Unterstützung bei der Vergabe des Erbbaurechtes, der Übertragung, der Anpassung des Erbbauzinses und allen sonstigen Angelegenheit die das Erbbaurechtsverhältnis betreffen.
Bei Fragen können Sie gerne Kontakt mit dem zuständigen Sachgebietsleitenden aufnehmen.